Zulassung
Zulassung & Kosten

Zulassung:
In Deutschland müssen Anhänger zugelassen werden, bevor sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen (Ausnahme sind Anhänger, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit Geschwindigkeiten von max. 25 km/h zum Einsatz kommen: Sie sind zulassungsfrei, müssen aber eine Betriebserlaubnis haben; siehe FZV §§3, 4, 10(8)).
Kosten:
Die Kosten für eine Anhängerzulassung betragen ca. 30 €, können aber je nach Zulassungsstelle variieren. Hinzu kommen Versicherungskosten (für den Erhalt der eVB-Nummer zu zahlen) sowie die Kfz-Steuer. Letztere ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers: pro angefangene 200 Kilo kostet sie jährlich 7,46 € (Stand 2021).
Ausfuhrkennzeichen
Allgemein
Wollen Privatleute Tiny Houses ins Ausland überführen, oder wollen Hersteller von Tiny Houses ein solches in einen Staat ausführen, der das rote Kennzeichen nicht anerkennt, wird ein Ausfuhrkennzeichen (auch als Zollkennzeichen, Exportkennzeichen oder Transitkennzeichen bezeichnet) benötigt. Es kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden und ist für mindestens 9 Tage und maximal ein Jahr gültig, längstens aber nur so lange, wie die Versicherung des Fahrzeugs gültig ist. Voraussetzungen und Verwendung des Ausfuhrkennzeichens sind in der FZV §19 geregelt.
Unterlagen
Als Unterlagen werden benötigt: meist ein Antrag der Zulassungsstelle. Jedenfalls muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sowie eine gelbe Versicherungskarte als Beleg für eine im Ausland geltende Kfz-Haftpflichtversicherung (in einigen Ländern muss bei der Fahrt auch eine internationale grüne Versicherungskarte mitgeführt werden). Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden ebenfalls benötigt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung mindestens so lange gültig sind, wie das Ausfuhrkennzeichen gültig sein soll. Gegebenenfalls existierende alte Nummernschilder müssen mitgebracht werden. Falls eine andere Person als der Fahrzeughalter das Ausfuhrkennzeichen beantragen will, benötigt diese zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters. Wichtig ist, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren, welche Unterlagen genau benötigt werden.
Kosten
Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen bestehen aus einer Verwaltungsgebühr von ca. 45 €, Kosten für die Schilder von ca. 30 €, die Kosten der Kfz-Versicherung, sowie die Kfz-Steuer, die davon abhängt, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll.
Nutzung
Theoretisch ist das Ausfuhrkennzeichen nicht überall zwingend notwendig. Wenn das verkaufte Auto eine gültige Zulassung hat und diese, wie es in vielen Staaten der Fall ist, im Ausland anerkannt wird, auch wenn das Zugfahrzeug in einem anderen Staat zugelassen ist. Allerdings bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko für den Verkäufer: Er muss das Fahrzeug angemeldet lassen und sich darauf verlassen, dass der Käufer dieses innerhalb einer festgelegten Frist auch wirklich ummeldet. Auch werden eventuell während dieser Zeit angefallene Bußgelder dem Verkäufer in Rechnung gestellt, der dann beweisen muss, dass er nicht der Halter des Fahrzeugs war.
Beantragt man ein Exportkennzeichen, geht die Zulassungsstelle davon aus, dass das Fahrzeug Deutschland verlassen wird und löscht es aus der in Deutschland geführten Datenbank.
Rotes Kennzeichen
Allgemein
Eine Überführung eines noch nicht zugelassenen Tiny Houses oder Anhängers kann auch mithilfe eines roten Kennzeichens (auch als rotes Dauerkennzeichen, Händlerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung bezeichnet) erfolgen. Dies kann der Tiny House Hersteller von der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten, sofern er behördlich als Fahrzeughersteller gewertet wird; Privatpersonen können kein rotes Kennzeichen erhalten. Ein solches rotes Kennzeichen ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt und gilt lediglich für Fahrten für den eigenen Betrieb, und dabei nur für Probefahrten (z.B. eines Kaufinteressenten oder nach einer Reparatur), Fahrten zum TÜV (oder einer Werkstatt zur Reparatur) oder für Auslieferung an den Kunden. Es gilt z.B. nicht für Transporte mit dem Anhänger oder dem Tiny House. Außerdem ist es befristet (normalerweise auf ein Jahr) oder widerruflich. Vor Ablauf der Zuteilungsfrist kann das rote Dauerkennzeichen unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und Fahrtenbuches sowie einer neuen eVB bei der Zulassungsstelle verlängert werden. Geregelt ist die Zuteilung und Verwendung eines roten Kennzeichens in der FZV §16.
Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Inhabers bzw. bei Vertretung: Ausweis + schriftliche Vollmacht
Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat, Formular online beim Finanzministerium)
Gewerbeanmeldung, bei juristischen Personen zusätzlich: Handelsregisterauszug + Ausweis/Reisepass aller Geschäftsführer/Prokuristen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Verkehrszentralregister (Flensburger Fahreignungsregister)
eVB-Nummer für rote Kennzeichen (elektronische Versicherungsbestätigung)
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O bzw. OG) des Inhabers bzw. der Geschäftsführer/Prokuristen
Je nach Zulassungsstelle: ausgefülltes Antragsformular (vor Ort oder online)
Begründung des Bedarfs, z.B. auf dem Formular oder formlos schriftlich
Kosten
Die Kosten für ein rotes Dauerkennzeichen sind nicht unerheblich. Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, was bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten ist. Die Verwaltungsgebühren sind je nach zuständiger Zulassungsstelle unterschiedlich, betragen aber ca. 30 € bis 200 €. Die Kennzeichenschilder kosten ca. 20 Euro, und die Kfz-Steuer 191,73 € jährlich (Stand 2021). Schließlich kostet die Kfz-Versicherung mindestens ca. 500 € oder mehr jährlich; bei Teil- oder Vollkasko deutlich mehr.
Nutzen
Fahrtenbuch:
Jede Fahrt (Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrt) muss vorab mit folgenden Angaben eingetragen werden: Kennzeichen, Datum, Uhrzeit (Start/Ende), Name/Anschrift des Fahrers, Fahrzeugklasse, Hersteller, vollständige Fahrzeugidentifizierungsnummer, Strecke.
→ 1 Jahr aufbewahren, bei Bedarf vorzeigen.Fahrzeugscheinheft:
Wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Jedes Fahrzeug muss vor Fahrtbeginn eingetragen werden (max. 20 Fahrzeuge). Fahrzeugidentifikationsnummer vollständig eintragen. Bei Neufahrzeugen: „Neu“ oder „Neufahrzeug“ eintragen.
→ Bei jeder Fahrt mitführen und auf Verlangen vorzeigen (z. B. Polizei).Fahrten anordnen:
Nur durch Inhaber oder durch von der Zulassungsstelle berechtigte Personen (nach Vorlage von Führungszeugnis & Auszug aus dem Verkehrszentralregister).Vorlagepflicht:
Fahrzeugscheinheft und Fahrtenbuch sind bei jedem Vorgang zur roten Nummer bei der Zulassungsstelle vorzulegen.Verlustmeldung:
Verlust von Kennzeichen, Fahrzeugscheinheft oder Fahrzeugschein ist der Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich zu melden.
Ausland
Fahrten ins Ausland sind unter Nutzung des roten Dauerkennzeichens gestattet. Jedoch muss der Fahrtantritt in Deutschland erfolgen. Fahrten aus dem Ausland nach Deutschland hingegen sind nicht gestattet. Da die Zulassungsstelle nicht garantiert, dass das rote Dauerkennzeichen im Ausland anerkannt wird, sollte sich der Inhaber im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft oder Konsulat informieren, ob das der Fall ist. Dies gilt auch für Staaten in der EU; in vielen nicht-EU-Staaten werden deutsche rote Kennzeichen nicht anerkannt, dies kann bis zur dauerhaften Beschlagnahmung des verwendeten Fahrzeugs führen.
Kurzzeitkennzeichen
Allgemein
Ist ein Fahrzeug, wie z.B. ein Tiny House, noch nicht zugelassen, kann es mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens (auch als gelbes Kennzeichen bezeichnet) vom Hersteller zum Kunden überführt werden. Jeder kann ein solches Kurzzeitkennzeichen erhalten, insbesondere auch Privatpersonen. Es kann von jeder Zulassungsstelle in Deutschland ausgestellt werden und auch online angefordert werden (z.B. beim deutschen Straßenverkehrsamt), was aber meist teurer ist. Es gilt für Probefahrten (z.B. eines Kaufinteressenten oder nach einer Reparatur), Fahrten zum TÜV (oder einer Werkstatt zur Reparatur) oder für Auslieferung an den Kunden. Die Geltungsdauer ist maximal fünf Tage und es darf nur für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden. Geregelt ist die Zuteilung und Verwendung eines roten Kennzeichens in der FZV §16.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
eVB-Nummer einer mind. 5 Tage gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
Zulassungsbescheinigung I oder II (Fahrzeugschein oder -brief)
Gültige Hauptuntersuchung (bei fehlender HU nur Fahrten zur Werkstatt/Prüfstelle im Zulassungsbezirk erlaubt)
Bei Unternehmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters
Kosten
Die Kosten liegen bei 13,10 € Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle (Stand 2021) plus ca. 20-30 € für Nummernschilder plus ca. 30 € für den Versicherungsnachweis (abhängig vom Versicherungsunternehmen und -umfang). Typischerweise verrechnen Versicherungen die Versicherungsgebühr mit den Kosten einer nachfolgenden dauerhaften Versicherung.
Nutzung
Die Kosten für eines Kurzkennzeichens sind nicht unerheblich. Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, was bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten ist. Die Verwaltungsgebühren sind je nach zuständiger Zulassungsstelle unterschiedlich, betragen aber ca. 30 € bis 200 €. Die Kennzeichenschilder kosten ca. 20 Euro, und die Kfz-Steuer 191,73 € jährlich (Stand 2021). Schließlich kostet die Kfz-Versicherung mindestens ca. 500 € oder mehr jährlich; bei Teil- oder Vollkasko deutlich mehr.