Zulassung
In Deutschland müssen Anhänger zugelassen werden, bevor sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen (Ausnahme sind Anhänger, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit Geschwindigkeiten von max. 25 km/h zum Einsatz kommen: Sie sind zulassungsfrei, müssen aber eine Betriebserlaubnis haben; siehe FZV §§3, 4, 10(8)).
Die Kosten für eine Anhängerzulassung betragen ca. 30 €, können aber je nach Zulassungsstelle variieren. Hinzu kommen Versicherungskosten (für den Erhalt der eVB-Nummer zu zahlen) sowie die Kfz-Steuer. Letztere ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers: pro angefangene 200 Kilo kostet sie jährlich 7,46 € (Stand 2021).
Ausfuhrkennzeichen
Wollen Privatleute Tiny Houses ins Ausland überführen, oder wollen Hersteller von Tiny Houses ein solches in einen Staat ausführen, der das rote Kennzeichen nicht anerkennt, wird ein Ausfuhrkennzeichen (auch als Zollkennzeichen, Exportkennzeichen oder Transitkennzeichen bezeichnet) benötigt. Es kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden und ist für mindestens 9 Tage und maximal ein Jahr gültig, längstens aber nur so lange, wie die Versicherung des Fahrzeugs gültig ist. Voraussetzungen und Verwendung des Ausfuhrkennzeichens sind in der FZV §19 geregelt.
Als Unterlagen werden benötigt: meist ein Antrag der Zulassungsstelle. Jedenfalls muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, sowie eine gelbe Versicherungskarte als Beleg für eine im Ausland geltende Kfz-Haftpflichtversicherung (in einigen Ländern muss bei der Fahrt auch eine internationale grüne Versicherungskarte mitgeführt werden). Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden ebenfalls benötigt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung mindestens so lange gültig sind, wie das Ausfuhrkennzeichen gültig sein soll. Gegebenenfalls existierende alte Nummernschilder müssen mitgebracht werden. Falls eine andere Person als der Fahrzeughalter das Ausfuhrkennzeichen beantragen will, benötigt diese zusätzlich eine Vollmacht sowie eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters. Wichtig ist, sich bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren, welche Unterlagen genau benötigt werden.
Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen bestehen aus einer Verwaltungsgebühr von ca. 45 €, Kosten für die Schilder von ca. 30 €, die Kosten der Kfz-Versicherung, sowie die Kfz-Steuer, die davon abhängt, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll.
Theoretisch ist das Ausfuhrkennzeichen nicht überall zwingend notwendig. Wenn das verkaufte Auto eine gültige Zulassung hat und diese, wie es in vielen Staaten der Fall ist, im Ausland anerkannt wird, auch wenn das Zugfahrzeug in einem anderen Staat zugelassen ist. Allerdings bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko für den Verkäufer: Er muss das Fahrzeug angemeldet lassen und sich darauf verlassen, dass der Käufer dieses innerhalb einer festgelegten Frist auch wirklich ummeldet. Auch werden eventuell während dieser Zeit angefallene Bußgelder dem Verkäufer in Rechnung gestellt, der dann beweisen muss, dass er nicht der Halter des Fahrzeugs war.
Beantragt man ein Exportkennzeichen, geht die Zulassungsstelle davon aus, dass das Fahrzeug Deutschland verlassen wird und löscht es aus der in Deutschland geführten Datenbank.
Rotes Kennzeichen
Eine Überführung eines noch nicht zugelassenen Tiny Houses oder Anhängers kann auch mithilfe eines roten Kennzeichens (auch als rotes Dauerkennzeichen, Händlerkennzeichen oder Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung bezeichnet) erfolgen. Dies kann der Tiny House Hersteller von der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten, sofern er behördlich als Fahrzeughersteller gewertet wird; Privatpersonen können kein rotes Kennzeichen erhalten. Ein solches rotes Kennzeichen ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt und gilt lediglich für Fahrten für den eigenen Betrieb, und dabei nur für Probefahrten (z.B. eines Kaufinteressenten oder nach einer Reparatur), Fahrten zum TÜV (oder einer Werkstatt zur Reparatur) oder für Auslieferung an den Kunden. Es gilt z.B. nicht für Transporte mit dem Anhänger oder dem Tiny House. Außerdem ist es befristet (normalerweise auf ein Jahr) oder widerruflich. Vor Ablauf der Zuteilungsfrist kann das rote Dauerkennzeichen unter Vorlage des Fahrzeugscheinheftes und Fahrtenbuches sowie einer neuen eVB bei der Zulassungsstelle verlängert werden. Geregelt ist die Zuteilung und Verwendung eines roten Kennzeichens in der FZV §16.
Als Unterlagen werden benötigt: ein gültiger Personalausweis (oder Reisepass) des Gewerbeinhabers, oder bei Vertretung des Bevollmächtigten, der dann zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Inhabers benötigt. Zusätzlich eine Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (z.B. eine Einzugsermächtigung, d.h. ein SEPA-Lastschriftmandat, für die Kraftfahrzeugsteuer; dafür gibt es online ein Formular des Finanzministeriums), eine Gewerbeanmeldung, bei juristischen Personen (z.B. einer GmbH, nicht bei Kleinunternehmern oder GbR) ein Handelsregisterauszug und Personalausweis oder Reisepass aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen. In der Regel braucht es auch eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburger Fahreignungsregister). Unverzichtbar ist die eVB für rote Kennzeichen, die elektronische Versicherungsbestätigung eines Versicherungsunternehmens (sie dient der Versicherung der noch nicht feststehenden, mit der roten Nummer zu betreibenden Fahrzeuge). Zuletzt wird auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart O (bzw. OG), des Inhabers bzw. bei juristischen Personen der Geschäftsführer bzw. Prokuristen benötigt. Manche Zulassungsstellen verlangen das Ausfüllen eines entsprechenden Antragsformulars, das bei der Behörde selbst, meist aber auch online, verfügbar ist. Auf jeden Fall muss der Bedarf begründet werden können, z.B. auf dem Antragsformular oder einem schriftlichen formlosen Antrag.
Die Kosten für ein rotes Dauerkennzeichen sind nicht unerheblich. Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, was bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten ist. Die Verwaltungsgebühren sind je nach zuständiger Zulassungsstelle unterschiedlich, betragen aber ca. 30 € bis 200 €. Die Kennzeichenschilder kosten ca. 20 Euro, und die Kfz-Steuer 191,73 € jährlich (Stand 2021). Schließlich kostet die Kfz-Versicherung mindestens ca. 500 € oder mehr jährlich; bei Teil- oder Vollkasko deutlich mehr.
Für die Nutzung des roten Dauerkennzeichens muss ein Fahrtenbuch und ein Fahrzeugscheinheft geführt werden.
Im Fahrtenbuch muss jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt registriert werden. Dazu müssen jeweils folgende Angaben gemacht werden: Verwendetes Kennzeichen, Datum der Fahrt, Uhrzeit von Beginn und Ende der Fahrt, Name und Anschrift des Fahrzeugführers, Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, vollständige Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke. Das Fahrtenbuch muss ein Jahr lang aufbewahrt werden und auf Verlangen jederzeit einer zuständigen Person zur Prüfung auszuhändigen.
Das Fahrzeugscheinheft erhält man von der zuständigen Zulassungsstelle. Im Fahrzeugscheinheft muss jedes mit der roten Nummer gefahrene Fahrzeug eingetragen werden; maximal können das 20 verschiedene Fahrzeuge sein. Die Eintragung muss vor Antritt der Fahrt erfolgen. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer muss vollständig eingetragen werden. Bei Neufahrzeugen ist beim Tag der ersten Zulassung „Neu“ oder „Neufahrzeug“ einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen, z.B. der Polizei bei Verkehrskontrollen. Die Anordnung der Fahrten darf ausschließlich vom Inhaber oder unterschriftsberechtigten Personen erfolgen. Die Unterschriftberechtigung wird von der Zulassungsstelle erteilt, aber nur nach Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einem Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Das Fahrzeugscheinheft muss der Zulassungsstelle bei jedem das rote Dauerkennzeichen betreffenden Vorgang zusammen mit dem Fahrtenbuch vorgelegt werden.
Der Verlust eines roten Kennzeichens, Fahrzeugscheinheftes oder besonderen Fahrzeugscheins ist der Zulassungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Fahrten ins Ausland sind unter Nutzung des roten Dauerkennzeichens gestattet. Jedoch muss der Fahrtantritt in Deutschland erfolgen. Fahrten aus dem Ausland nach Deutschland hingegen sind nicht gestattet. Da die Zulassungsstelle nicht garantiert, dass das rote Dauerkennzeichen im Ausland anerkannt wird, sollte sich der Inhaber im Vorfeld bei der entsprechenden Botschaft oder Konsulat informieren, ob das der Fall ist. Dies gilt auch für Staaten in der EU; in vielen nicht-EU-Staaten werden deutsche rote Kennzeichen nicht anerkannt, dies kann bis zur dauerhaften Beschlagnahmung des verwendeten Fahrzeugs führen.
Kurzkennzeichen
Ist ein Fahrzeug, wie z.B. ein Tiny House, noch nicht zugelassen, kann es mithilfe eines Kurzzeitkennzeichens (auch als gelbes Kennzeichen bezeichnet) vom Hersteller zum Kunden überführt werden. Jeder kann ein solches Kurzzeitkennzeichen erhalten, insbesondere auch Privatpersonen. Es kann von jeder Zulassungsstelle in Deutschland ausgestellt werden und auch online angefordert werden (z.B. beim deutschen Straßenverkehrsamt), was aber meist teurer ist. Es gilt für Probefahrten (z.B. eines Kaufinteressenten oder nach einer Reparatur), Fahrten zum TÜV (oder einer Werkstatt zur Reparatur) oder für Auslieferung an den Kunden. Die Geltungsdauer ist maximal fünf Tage und es darf nur für ein bestimmtes Fahrzeug verwendet werden. Geregelt ist die Zuteilung und Verwendung eines roten Kennzeichens in der FZV §16.
Folgende Unterlagen werden benötigt: ein Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Dazu eine für mindestens fünf Tage gültige Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die direkt nach Abschluss der Kfz-Versicherung vom Versicherungsunternehmen zugeschickt wird. Ebenfalls benötigt werden Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) und eine gültige Hauptuntersuchung, andernfalls darf nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle im Zulassungsbezirk gefahren werden, um das Fahrzeug reparieren oder die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Falls das Kurzzeitkennzeichen für ein Unternehmen genutzt werden soll, braucht es auch eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug. Falls das Kurzzeitkennzeichen für eine andere Person beantragt wird, ist auch eine Vollmacht des Fahrzeughalters notwendig.
Die Kosten liegen bei 13,10 € Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle (Stand 2021) plus ca. 20-30 € für Nummernschilder plus ca. 30 € für den Versicherungsnachweis (abhängig vom Versicherungsunternehmen und -umfang). Typischerweise verrechnen Versicherungen die Versicherungsgebühr mit den Kosten einer nachfolgenden dauerhaften Versicherung.
Die Kosten für ein rotes Dauerkennzeichen sind nicht unerheblich. Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, was bei der zuständigen Meldebehörde zu entrichten ist. Die Verwaltungsgebühren sind je nach zuständiger Zulassungsstelle unterschiedlich, betragen aber ca. 30 € bis 200 €. Die Kennzeichenschilder kosten ca. 20 Euro, und die Kfz-Steuer 191,73 € jährlich (Stand 2021). Schließlich kostet die Kfz-Versicherung mindestens ca. 500 € oder mehr jährlich; bei Teil- oder Vollkasko deutlich mehr.