Stellplatzfindung
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Was gehört überhaupt zu einem Stellplatz
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Stellplätze für ein Wohnen im Tiny House
Einen Stellplatz zum Wohnen in einem Tiny House in der gewünschten Region zu finden gestaltet sich oft sehr schwierig. Dies hat viele Gründe: Bebauungspläne, die das Aufstellen von Tiny Houses de facto verhindern, Vorbehalte von Seiten der Gemeinden oder Nachbarn, die Tatsache, dass Grundstücke meist viel zu groß für die Bedürfnisse eines Tiny Houses sind, etc.
Es gibt mittlerweile auch in Deutschland eine recht große Anzahl an Tiny House Parks und Campingplätzen, auf denen ein Tiny House für längere Zeit oder dauerhaft gestellt und bewohnt werden kann. Doch möchte man auf einem privaten Grundstück in einem Tiny House wohnen, stößt man oft auf die oben genannten Hindernisse (und auch in den Parks oder auf Campingplätzen kann es starke Einschränkungen geben!).
Möglichkeiten für Tiny-House-Stellplätze
Private Grundstücke
Es ist verlockend, sich einen Garten oder ein land- oder forstwirtschaftliches Stück Land zu suchen, auf dem man in einem Tiny House wohnt. Obwohl nicht sehr selten, ist dies nicht legal – egal, ob man die Zustimmung des Grundstückbesitzers hat oder nicht.[i] Dabei ist es unerheblich, ob das Tiny House auf Rädern steht oder nicht.
Ein bewohntes Tiny House gilt rechtlich als ein Gebäude und muss damit alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Gebäudes erfüllen.[ii] Neben sonstigen anwendbaren Vorgaben der Baugesetze muss es damit den Bebauungsplan (falls vorhanden) für das Grundstück und gegebenenfalls weitere örtliche Vorschriften erfüllen. Insbesondere heißt das gewöhnlich, dass es sich in das Erscheinungsbild seiner Umgebung „harmonisch“ einfügen muss – ein sehr dehnbarer Begriff, der z.B. Dachform, Art und Farbe der Dachbedeckung, Geschossanzahl etc. betreffen kann. Es bedeutet auch, dass das Grundstück erschlossen ist oder zumindest die Erschließung gesichert ist – verkehrsmäßig und bezüglich Anschlüssen von Ver- und Entsorungsnetzen wie mindestens Elektrizität, Wasser und Abwasser.[iii]
Wenn die entsprechende Gemeinde dies gestattet, kann in einem Erholungsgebiet Wohnbebauung erfolgen, also eventuell auch ein Tiny House aufgestellt werden.
Campingplätze
Mittlerweile gibt es viele Campingplätze, die ein Wohnen im Tiny House gestatten, einige davon auch dauerhaft. Selbst die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes ist oft möglich. Im allgemeinen gibt es auch für Campingplätze Bebauungspläne und in den meisten Bundesländern gibt es eine Campingplatzverordnung.[v] Diese Vorschriften können den Spielraum für die Aufstellung eines Tiny Houses einschränken; unter Umständen erlaubt es der Betreiber in Grenzfällen trotzdem. In jedem Fall ist es anzuraten, mit dem Betreiber und der Gemeinde vorab zu reden.
Vorteile dieser Option sind, dass kein Grundstückskauf anfällt und aufgrund der geringen Parzellengröße die Grundstücksmiete relativ gering ist, dass keine Baugenehmigung für das Tiny House notwendig wird, und dass keine Erschließung des Grundstückes anfällt. Nachteilig wirken sich relativ hohe Gebühren für Elektrizität und Wasser aus. Auch kann es Vorbehalte seitens Arbeitgebern bei Bewerbungen oder seitens Banken hinsichtlich Kreditgewährung bei einer Meldeadresse in einem Campingplatz geben.
Tiny House Parks / Siedlungen
Eine attraktive Alternative, vor allem, wenn man Gemeinschaftsleben schätzt, stellen auch Tiny House Siedlungen dar. Die Vorteile sind meist ähnlich wie bei Campingplätzen, wobei der Stellplatz manchmal zur Pacht/Miete, manchmal zum Kauf vorgesehen ist. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist das Zusammenleben mit und gegenseitige Unterstützen durch Gleichgesinnte – um dies möglichst sicherzustellen, muss man sich bei vielen Siedlungen einem regelrechten Bewerbungsverfahren unterziehen.
Oft beinhalten solche Siedlungen neben Tiny Houses auch verwandte Wohnformen wie etwa Bauwagen oder Mobilheime, und oft sind sie auch dediziert ökologisch ausgerichtet, z.B. bei sogenannten Ökodörfern.
Für Tiny House Siedlungen gelten natürlich keine Campingplatzverordnungen, doch kann es durchaus gewichtige Einschränkungen bezüglich des aufzustellenden Tiny Houses geben, etwa durch einen geltenden Bebauungsplan und eine Satzung der Siedlung.
An manchen Orten gibt es auch Flächen für experimentelle bzw. innovative Wohnformen, oder Sondergebiete für alternative Wohnformen (eventuell nur für eine temporäre Nutzung). Dies sind keine Tiny House Siedlungen im engeren Sinn, doch gelten hier ähnliche Bedingungen.
Wie finde ich einen Stellplatz
Inserate
Ein Tiny House lässt sich oft auf ungenutzten Baugrundstücken oder Hinterliegergrundstücken („Hammergrundstücke“)“ unterbringen. Inserate in Lokalzeitungen helfen, Eigentümer gezielt anzusprechen. Vorteile: Die Fläche bleibt unversiegelt und das Tiny House kann bei Bedarf problemlos versetzt werden.
Über die Gemeinde
Wer einen Stellplatz sucht, kann direkt auf der Gemeindeverwaltung nachfragen oder versuchen, Bürgermeister und Gemeinderat für Tiny Houses zu gewinnen. Hilfreich sind Argumente wie: Bewohner bringen Geld in die Gemeinde durch Einkäufe, Handwerkeraufträge und Steuern. Vorbehalte lassen sich entkräften, indem man auf Städte verweist, die bereits Flächen für Tiny House Siedlungen vorgesehen haben
Baubehörde
Der direkte Kontakt zur Baubehörde liefert frühzeitig Informationen über geplante oder genehmigte Bauvorhaben sowie neue Baugebiete in der Umgebung. So erhält man Einblicke, die über klassische Immobilienanzeigen oft erst später zugänglich sind. Gespräche mit Sachbearbeitern helfen zudem, die langfristige städtebauliche Entwicklung besser zu verstehen und die Attraktivität einzelner Grundstücke einzuschätzen.
Banken & Kreditinstitute
Neben klassischen Grundstücksmaklern empfiehlt es sich, auch regionale Volksbanken, Sparkassen sowie andere Kreditinstitute einzubeziehen, da diese oftmals über eigene Immobilienabteilungen verfügen und nicht nur Finanzierungen anbieten, sondern auch aktiv im Vertrieb und in der Vermittlung von Grundstücken und Objekten tätig sind.
Baulücken und private Kontakte
In der Wunschgegend kann man nach Baulücken und unbebauten Grundstücken suchen und bei Anwohnern, der Baubehörde oder der Gemeinde nachfragen. Auch Freunde und Bekannte können Hinweise auf ungenutzten Baugrund geben. Mit einer konkreten Adresse lässt sich beim Grundbuch- oder Katasteramt der Eigentümer ermitteln und kontaktieren – oft ist dafür jedoch ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Internetsuche
Recherchen im Internet bieten zahlreiche Möglichkeiten, einen Stellplatz für ein Tiny House zu entdecken. Bankportale, etwa von Sparkassen oder Volksbanken, listen gelegentlich Grundstücke, ebenso wie Anzeigenportale wie eBay oder eBay Kleinanzeigen. Viele Gemeinden stellen ein Baulückenkataster bereit, das bebaubare Grundstücke aufführt; über die dort angegebenen Kontakte lässt sich oft der Eigentümer erfragen. Für Tiny House-spezifische Angebote gibt es dedizierte Plattformen: in Deutschland tiny-houses.de, in Österreich wohnwagon.at und in der Schweiz kleinwohnformen.ch. Eine zusätzliche Suchfunktion für Stellplätze auf Campingplätzen und Grundstücken findet sich auf tiny-houses.online.
Gewerbe oder Landwirtschaft
Ein unkonventioneller Weg ist, ein Gewerbe anzumelden, das vom Tiny House aus betrieben werden kann, um es dauerhaft in einem Gewerbegebiet abstellen und bewohnen zu dürfen – besonders brachliegende Gewerbeflächen bieten hier Chancen. Unter Umständen ist es auch möglich, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mitzuarbeiten und das Tiny House auf einer zugehörigen landwirtschaftlichen Fläche zu bewohnen.
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